Privatisierung (von lat. privatus) im engen Sinn bezeichnet die Umwandlung von öffentlichem Vermögen in privates Eigentum.[1] Im weiteren Sinne wird mit Privatisierung die Verlagerung von bisher staatlichen Aktivitäten in den privaten Sektor der Wirtschaft verstanden. Eine allgemein anerkannte Definition gibt es jedoch nicht.[2] Außerdem wird unter „Privatisierung“ die Umwandlung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen verstanden, auch Wohnungsprivatisierung genannt.